Änderungen zum LPVG NRW
Änderungen zum LPVG NRW
Die Landesregierung NRW hat beschlossen, folgende Änderungen im LPVG NRW einzufügen:
- Für die laufende Amtsperiode der Personalräte wird die Amtszeit über den 30.06.2020 hinaus verlängert bis zur Neuwahl spätestens bis Ende Juni 2021. Somit können (nicht müssen) in NRW die Neuwahlen durch die Wahlvorstände verschoben werden.
- Bis zu diesem Zeitpunkt können Beschlüsse der Personalräte auch per Umlaufverfahren oder per elektronischer Abstimmung gefasst werden.
Diese Änderungen bzw. Ergänzungen wurden im Rahmen des sog. Pandemiegesetzes gefasst.