
Erfolgreiche Betriebsratswahl bei dem Omnibusunternehmen Transdev Süd-West GmbH am 25.03.2020
Am 25.03.2020 fand die Wahl zu einem neu zu wählendem Betriebsrat in dem Omnibusunternehmen Transdev Süd-West GmbH statt.
Die Neuwahlen waren jetzt erforderlich, weil die Mehrzahl der amtierenden Betriebsräte das Unternehmen verlassen haben.
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Tagung der Tarifkommission
Die
Tarifkommission der
Dienstleistungs- und Verkehrsgewerkschaft (DuVG) für das
private Omnibusgewerbe tagte am 10.01.2020 in
Mönchengladbach zum Gedankenaustausch.
Der Lohn- und Manteltarifvertrag wurden zuvor zum 31.12.2019
gekündigt.
Der Nachwuchsmangel auf dem Arbeitsmarkt des privaten Omnibusgewerbes macht es den Unternehmen nicht gerade leicht wettbewerbsfähig zu bleiben.
Deshalb ist es notwendig den Beruf des Busfahrers/Busfahrerin auch finanziell und sozial aufzuwerten.
Das haben die Arbeitskräfte in diesem Gewerbe auch verdient.
Der Manteltarifvertrag und der Lohntarifvertrag sollen an den neuen Gegebenheiten angepasst werden.
Immer mehr Busunternehmen ergänzen ihr Tätigkeitsfeld um den Schülerverkehr in den Kommunen, Hol- und Bringe dienst für die Rehamaßnahmen mit Kleinbussen und sollen den Transport von behinderten Menschen sicher stellen.
Der Manteltarifvertrag muss den neuen Gegebenheiten angepasst werden. Einzelheiten hierzu wurden erarbeitet und sollen in den Tarifgesprächen mit den Arbeitgebern ausgehandelt werden.
Erfolgreiche Betriebsratswahl bei dem Omnibusunternehmen Transdev Süd-West GmbH am 09.04.2018

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Tarifeinigung für das private Kraftomnibusgewerbe der Transdev West GmbH und Transdev Süd-West GmbH
Der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD)® ist es gelungen, mit seinem Tarifausschuss für die Beschäftigten in diesen Unternehmen die neuen
· Manteltarifverträge
· Lohntarifverträge und
· Gehaltstarifverträge auszuhandeln.
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Erster Erfolg der privaten Busunternehmen
Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) NRW wies mit deutlicher Kritik das Vorhaben des Arbeitsministers NRW schon am 22.11.2012 zurück.
Es müssen mehrere repräsentative Tarifverträge zum TVgG-NRW anerkannt werden!
Nachdem mehrfach die Verhandlung im Klageverfahren mit dem Az.: 6 K 2793/13 vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht verschoben wurde, ist das Verwaltungsgericht Düsseldorf der Auffassung, dass das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen mit der Deutschen Verfassung (Grundgesetz) nicht vereinbar ist.
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