Dienstleistungs- und Verkehrsgewerkschaft (DuVG)


Die DuVG ist anerkannter Tarifpartner
parteipolitisch und konfessionell unabhängig.

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Neuigkeiten

Richtlinien zum SGB IX

© Gerd Altmann/ PIXELIO'

Für Menschen die im Landesdienst Nordrhein -Westfalen die einen Erstantrag oder auch einen Verschlimmerungsantrag in
eigener Sache auf eine Schwerbehinderung stellen,gilt

bis zu einer Entscheidung ob eine Schwerbehinderung vorliegt als vorläufig Schwerbehindert.Wenn sie einen
solchen Antrag stellen wird empfohlen der Dienststelle dieses mitzuteilen da sie so den Schutz eines Schwerbehinderten
Menschen in Anspruch nehmen können.Sprechen Sie mit Ihrem Schwerbehindertenvertreter er wird Ihnen bei Anträgen und Fragen
gerne helfend zur Seite stehen.

Unter dem Aufgeführten Link werden sie zu der entsprechenden Seite umgeleitet.

 Quelle: Richtlinien des Landes NRW zum SGB IX