Dienstleistungs- und Verkehrsgewerkschaft (DuVG)


Die Dienstleistungs- und Verkehrsgewerkschaft (DuVG) ist eine erfahrene, dynamische Gewerkschaft, die sich erfolgreich für ihre Mitglieder einsetzt.

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Neuigkeiten

Steuererklärung für 2009

   
 ©Rolf van Melis/pixelio
"Am 30. Mai ist der ist nicht alles vorbei…"  Der  31. Mai ist der Termin, bis zu dem Sie Ihre Einkommensteuererklärung 2009 abgegeben
haben sollten. Die Betonung liegt auf sollten! Nur wenn Sie zur Abgabe der

Steuererklärung verpflichtet sind, das soll bedeuten, wenn nach §46 Abs.2 Nr.1

Bis 7 EStG ein gewisser Grund für eine Pflichtveranlagung nach diesem Paragrafen

vorliegt und Sie Ihre Erklärung zur Steuer selbst erstellen.

Hingegen wenn Sie einen Steuerberater den Auftrag erteilen Ihre Steuererklärung zu erstellen verlängert sich diese Frist automatisch bis zum Ende des Jahres

Stichtrag wäre somit der 31.12.2010

Natürlich haben unsere Mitglieder die Möglichkeit durch ein Formloses Schreiben an das Finanzamt die Möglichkeit die Frist verlängern zu lassen.

Hierzu sollten Sie eine kurze Begründung angeben.

Möglich wäre das die durch eine Arbeitsüberlastung oder fehlen von Unterlagen

die für die Steuererklärung wichtig sind noch etwas Zeit benötigen.

Auch wenn Sie infolge einer Erkrankung noch nicht in der Lage waren die

Steuererklärung zu erstellen wird dieses in der Regel vom Finanzamt anerkannt.

Eine Fristenverlängerung sollte bis zum 30.09.2010 kein Problem darstellen.

Wer ohne Mahnung um diese Fristen herumkommt, der kann die Steuererklärung

 bis zu 7 Jahre nach dem Steuerjahr einreichen. Dieser Zeitpunkt
ergibt sich aus der Festsetzungsfrist von 4 Jahren, die spätestens nach dem 3. Jahr nach dem betreffenden Steuerjahr beginnt.

Nachzulesen unter (§ 169 AO), (§ 170 Abs. 2 Nr. 1 AO).
Steuererklärung 2009: Am 31. Mai ist der Abgabetermin … oder doch nicht?