Steuererklärung für 2009
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haben sollten. Die Betonung liegt auf sollten! Nur wenn Sie zur Abgabe der
Steuererklärung verpflichtet sind, das soll bedeuten, wenn nach §46 Abs.2 Nr.1
Bis 7 EStG ein gewisser Grund für eine Pflichtveranlagung nach diesem Paragrafen
vorliegt und Sie Ihre Erklärung zur Steuer selbst erstellen.
Hingegen wenn Sie einen Steuerberater den Auftrag erteilen Ihre Steuererklärung zu erstellen verlängert sich diese Frist automatisch bis zum Ende des Jahres
Stichtrag wäre somit der 31.12.2010
Natürlich haben unsere Mitglieder die Möglichkeit durch ein Formloses Schreiben an das Finanzamt die Möglichkeit die Frist verlängern zu lassen.
Hierzu sollten Sie eine kurze Begründung angeben.
Möglich wäre das die durch eine Arbeitsüberlastung oder fehlen von Unterlagen
die für die Steuererklärung wichtig sind noch etwas Zeit benötigen.
Auch wenn Sie infolge einer Erkrankung noch nicht in der Lage waren die
Steuererklärung zu erstellen wird dieses in der Regel vom Finanzamt anerkannt.
Eine Fristenverlängerung sollte bis zum 30.09.2010 kein Problem darstellen.
Wer ohne Mahnung um diese Fristen herumkommt, der kann die Steuererklärung
bis zu 7 Jahre nach dem Steuerjahr einreichen. Dieser Zeitpunkt
ergibt sich aus der Festsetzungsfrist von 4 Jahren, die spätestens nach dem 3. Jahr nach dem betreffenden Steuerjahr beginnt.
Nachzulesen unter (§ 169 AO), (§ 170 Abs. 2 Nr. 1 AO).
Steuererklärung 2009: Am 31. Mai ist der Abgabetermin … oder doch nicht?