Dienstleistungs- und Verkehrsgewerkschaft (DuVG)


Die DuVG will den Ausbau der sozialen Marktwirtschaft und die Beteiligung der
Arbeitnehmer am Produktivkapital. Eine soziale Absicherung der Arbeitnehmer.
Eine funktionsgerechte Mitbestimmung und die Anerkennung von Leistung im
Beruf. Eine gleichwertige Entlohnung für Männer und Frauen.

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Neuigkeiten

Die Koalition

Die Koalition steht .......?!

Es ist zu begrüßen, dass Union und SPD eine große Koalition bilden wollen, dies bedeute (wohl) für unser Land eine solide Entwicklung.

Eine Reihe von Vorhaben werden in diesem Abkommen genannt, dies sind aber nur pragmatisch zusammen gefasste Möglichkeiten. Wir alle haben uns konkretere Aussagen zu einigen Problemfeldern erhofft. Vieles ist noch im Unklaren, aber die neue Regierung muß die gesetzten Ziele und Vorgaben konkret gestalten und schnellst möglich umsetzen.

Die GÖD will und wird diesen Prozess konstruktiv aber auch kritisch begleiten.

Zur neuen Ordnung des Arbeitsmarktes haben Union und SPD einige Eckpunkte benannt. Der Mindestlohn kommt, gegen den Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträge wurden die Voraussetzung für eine erfolgreiche Veränderung verbessert. Es ist aber immer noch erforderliche, die Kompetenzen und Mitbestimmungsrechte der betrieblichen Interessensvertretungen zu verbesser!

Das den langjährig Versicherten ein Rentenzugang ohne Abschläge mit 63 Jahren ermöglicht wird ist gut und richtig, ebenso die Verbesserung bei der Erwerbsminderungsrente. Aber bei dem flexiblen Übergang für besonders belastete Arbetnehmergruppen ist noch sogut wie nichts geschehen.

Im GesundheitsbereichhabenUnion und SPD die Absicht, die einkommensun-abhängigen Zusatzbeiträge abzuschaffen. Die Versicherten sollen künftig jegliche Kostensteigerung in Form von einkommensabhängigen, kassenindividuellen Zusatzbeiträgen alleine tragen, der Arbeitgeberbeitrag wird weiterhin bei 7,3 Prozent eingefroren.

Die Koalition kann nicht darüber hinwegtäuschen, dies ist ein klarer Griff in die Taschen aller Beschäftigten.

Union und SPD haben angekündigt die Tarifeinheit („Ein Betrieb – ein Tarifvertrag, eine Gewerkschaft“) gesetzlich anders regeln zu wollen.

Wir verweisen auf unser Grundgesetz Artikel 9 Abs. 3 dieser garantiert die Koalitionsfreiheit. Es beinhaltet das Recht für jedermann und für alle Berufe, u.a. Gewerkschaften zu gründen. Den dort aufgenommene Zusatz „Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.“ zeigt, welch große Bedeutung die Verfasser des Grundgesetzes dem Grundrecht auf Koalitionsfreiheit beimaßen.

 

Ferdinand Krusel

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