Dienstleistungs- und Verkehrsgewerkschaft (DuVG)


Bei der Dienstleistungs- und Verkehrsgewerkschaft werden die Mitglieder in allen sozial- und arbeitsrechlichen Angelegenheiten durch qualifizierte Rechtssekretäre und Fachanwälte beraten.

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Dienstleistung Verkehr

Ungerechtfertigte Urlaubsanrechnung

Ungerechtfertigte Urlaubsanrechnung!

 

Seit die wirtschaftliche Krise auch das Transportgewerbe erreicht hat, kommt es in dieser Branche zunehmend zu sonderbaren Verständnissen von Urlaubsregelungen bei den Arbeitgebern.

So werden für Arbeitstage, an denen für die Fahrzeuge keine Verwendung zu finden ist, dem Fahrpersonal Urlaubstage „abgebucht“.

Wir weisen darauf hin, dass dieses Verhalten der Transportunternehmer keiner rechtlichen Prüfung stand hält.

Hat das Unternehmen an einem Arbeitstag unvorhergesehen keine Verwendung für das Fahrpersonal, und hat der Arbeitnehmer persönlich telefonisch, oder schriftlich seine Arbeitskraft nachweislich angeboten, so hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Lohnzahlung!

Das Transportunternehmen kann bei einer schlechten Auftragslage nicht Urlaubstage anrechnen. Sollte keine Arbeit vorhanden sein so ist diese Freistellung das Risiko des Transportunternehmers.

Wichtiger Hinweis: Das darf aber nicht dazu verleiten dass das Fahrpersonal in dieser Zeit einer anderen bezahlten Tätigkeit nachgeht.