Dienstleistungs- und Verkehrsgewerkschaft (DuVG)


Die DuVG ist anerkannter Tarifpartner
parteipolitisch und konfessionell unabhängig.

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Dienstleistung Verkehr

GÖD - Weiterbildung für unsere Busfahrer

Seit dem 01.10.2006 hat sich mit dem Inkrafttreten des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes für die Kolleginnen und Kollegen im Güter-, aber ebenso im Personentransport, einiges wesentlich verändert. So ist die alleinige Fahrerlaubnis für das Fahrpersonal nicht mehr ausreichend um den Beruf ausüben zu können.

In diesem Zusammenhang geistern immer noch einige unterschiedliche Begriffe umher, die in der Praxis aber nichts miteinander zu tun haben. Dies wollen wir an dieser Stelle in Kurzform erläutern.

Die Grundqualifikation ist nur von den Fahrern zu absolvieren, die jetzt einen Führerschein erwerben. Alle Kolleginnen und Kollegen die vor dem 10.September 2008 ihre Fahrerlaubnis erworben haben, besitzen nach § 3 des  BKrFG den Besitzstandschutz.  

Die Notwendigkeit der Weiterbildung: Diese vorgeschriebne Maßnahme ist sowohl von den Führerscheininhabern im Güter- sowie im Personentransport zu absolvieren.

Für  den Personentransport gelten die Zeiten vom 10.September 2008 bis 10. September 2013. Bis zu diesem Datum müssen die Kollegen im Personentransport an einer Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen haben und dies der Führerscheinstelle schriftlich nachweisen. Wird dieser Termin überschritten, verfällt die Erlaubnis für den gewerblichen Transport; also die Arbeitserlaubnis. Die Ordnungsbehörden können diese dann als Fahren ohne Führerschein ahnden. In diesem Fall stehen Bußgelder von 100 € pro Arbeitsschicht für den Arbeitnehmer und 400 € für den Arbeitgeber im entsprechenden Bußgeldkatalog.

Wie findet der Unterricht statt?

Nachzulesen im BKrFQG § 5. Der Unterricht hat in 5 Blöcken zu je 7 Stunden in einer anerkannten Ausbildungsstätte zu erfolgen. Werden von unseren Mitgliedern mehr Information gewünscht, so sind wir gerne bereit an Wochenenden entsprechende Veranstaltungen zu organisieren. Ebenfalls kann über Fördermöglichkeiten, die den Eigenbeitrag im Rahmen halten, informiert werden. Entsprechende Anforderungen bitte an die Landesgeschäftstelle NRW der GÖD in 53179 Bonn, Konstantinstr. 13 senden.