Dienstleistungs- und Verkehrsgewerkschaft (DuVG)


Die DuVG will den Ausbau der sozialen Marktwirtschaft und die Beteiligung der
Arbeitnehmer am Produktivkapital. Eine soziale Absicherung der Arbeitnehmer.
Eine funktionsgerechte Mitbestimmung und die Anerkennung von Leistung im
Beruf. Eine gleichwertige Entlohnung für Männer und Frauen.

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Neuigkeiten

Grundsätze unserer Tarifarbeit

Grundsätze unserer Tarifarbeit in den Tarifrichtlinien
Die DuVG

Die Gewerkschaft die die Mitgliederinteressen in den Mittelpunkt stellt.

Vernünftige Zusammenarbeit statt Phrasen!
Tarifpolitik heißt für uns: Erst die Mitglieder befragen und dann
unsere berechtigten Forderungen erheben.
Ehrenamtliche Mitglieder, die mit ihrer Gewerkschaftsarbeit auf der Basis des Grundgesetzes mit unumstößlichen ethischen und moralischen Werten unseren Mitgliedern zur Seite stehen.

 

Wir sind

⇒ unabhängig

weder konfessionell noch parteipolitisch gebunden

eine echte Alternative zu anderen Gewerkschaften

fachlich kompetent

kostengünstiger als die meisten Mitbewerber
(Beitrag nur 0,5  %)

Grundsätzlich gilt

            mitdenken

                        mitentscheiden

                                    mitverantworten
Tarifpolitik heißt für uns: Erst die Mitglieder befragen und dann unsere berechtigten Forderungen erheben.

Personalität—Subsidiarität und Gemeinwohl bedeuten für unsere Tarifpolitik:

· Der Mensch ist das Maß aller Dinge, nicht die Organisation

· Soviel Eigenverantwortung wie möglich, so wenig übergeordnete Reglementierung wie nötig

· Gemeinwohl ist Solidarität im Rahmen des „gemeinsamen Wohls“ und nicht Addition der Einzelinteressen.

Entgelt: Mindestlohn

· Beachtung des zum 30.06.2020 in Kraft tretenden Mindeslohngesetzes (MiLoG)

· Für Langzeitarbeitslose soll von der gesetzlichen Absenkungsmöglichkeit kein Gebrauch gemacht werden.

· Beachtung von Mindestlohnverordnungen nach dem AEntG (Arbeitnehmerentsendegesetz) z.B. Pflegearbeitsbedingungsverordnung (PflegeArbbV).

· Keine Anrechnung von tariflichen oder übertariflichen Zuschlägen/Zulagen auf den gesetzlichen Mindestlohn, soweit diese als Ausgleich für Arbeit zu besonderen Zeiten oder Bedingungen gezahlt werden, keine Anrechnung von Gratifikationen oder Gehaltserhöhungen

· Auf das Lohnabstandsgebot muss geachtet werden.

· Gerechte Bezahlung, veraltete Tätigkeitsmerkmale in den Vergütungsordnungen aktualisieren und neu bewerten.

 Entgelt: Brutto- / Nettolohnvereinbarungen

· Grundsatz: Es gelten nur tarifliche Bruttovereinbarungen.

· Von der Vereinbarung von tariflichen Nettolohnregelungen (mit denen der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unabhängig von seiner Steuerklasse und der Höhe seiner Sozialversicherungsbeiträge ein bestimmtes Nettoarbeitsentgelt zahlt) soll Abstand genommen werden.

 Variabilisierung von Entgeltbestandteilen:

· Erfolgsbezogene Entgeltbestandteile sind nur unter Beachtung eines angemessenen Grundentgeltes zulässig, Voraussetzungen: Sicherstellung einer realistischen und transparenten Regelung zur Zielerreichung, die Verdienstchancen müssen die Risiken überwiegen.

Sachgrundlose Befristungen:

· Einhaltung der gesetzlichen Grundmaxime: Kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren bei höchstens dreimaliger Verlängerung zulässig.

· Keine Anwendung der gesetzlichen Tariföffnungsklausel nach dem Teilzeitbefristungsgesetz zum Nachteil des Arbeitnehmers sowohl in Bezug auf die Höchstdauer als auch in Bezug der Anzahl der Verlängerungen.

· Keine Kettenarbeitsverhältnisse (bei Befristungen mit Sachgrund)

 Lang– und Lebensarbeitszeitkonten:

· Grundsätzlich kann die Einrichtung von Lebensarbeitszeitkonten vereinbart werden.

· Die gesetzlichen Vorgaben zur Insolvenzsicherung von Arbeitszeitkonten sind als Mindestvorgaben zu beachten, Abweichungen durch einen Tarifvertrag sind nur bei Verbesserung der gesetzlichen Vorgaben zum Vorteil des Arbeitnehmers möglich.

· Eine Öffnungsmöglichkeit in Tarifverträgen für die Gestaltung durch Betriebsvereinbarungen vereinbaren.

 Urlaub / Urlaubsabgeltung

· Überstunden, Zuschläge und Zulagen sind bei der Durchschnittsberechnung der Entgeltfortzahlung von Urlaub und Krankheit mit zu berücksichtigen, wenn sie regelmäßig anfallen.

· Es gilt der Grundsatz: Urlaub vor Abgeltung.

· Tarifliche Urlaubstage, die über den gesetzlichen Anspruch hinaus gehen, können in Lebensarbeitszeitkonten eingestellt werden.

· Vereinbarungen zur steuerfreien Regelungen wie Urlaubshilfen können vereinbart werden.

· Der Arbeitgeber hat auf den Resturlaub hinzuweisen.

 Sonntags– und Feiertagsarbeit:

· Die Arbeit an Sonn– und Feiertagen muss eine Ausnahme (vorwiegend im Bereich der Daseinsvorsorge) bleiben

Lang– und Lebensarbeitszeitkonten:

· Für Kündigungen des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber keine Verkürzung der Kündigungsfristen nach dem BGB durch Nutzung der Tariföffnungsklausel.

 Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Opt-out Regelung, 24–Stunden-Dienste, geteilte Dienste:

· Die tägliche Arbeitszeit soll nicht durch überlange Pausenzeiten unterbrochen werden.

· Beachtung der BAG- Rechtsprechung zur Vergütungspflicht von Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst. Bereitschaftsdienste müssen auch unter der Ausgleichsregel für Nachtarbeit fallen. (Vergütung durch Zuschläge oder Zeitausgleich)

· Eine angemessene Vergütung von Rufbereitschaft.

 Vereinbarkeit von Familie und Beruf:

· Eröffnung von Gestaltungsspielräumen und Regelungen / Lösungen in Bezug auf:

⇒ Flexible Arbeitszeiten und Arbeitszeitkonten

Schaffung und Ausbau von betrieblichen Weiterbildungsmöglichkeiten

Betriebliche Gesundheitsvorsorge verstärken.

Modelle in Bezug auf Elternzeit / Familienphase / Kinderbetreuung erarbeiten

Modelle für die Pflege von Angehörigen erarbeiten.

Arbeitszeitmodelle für längeren Sonderurlaub erarbeiten.

 Altern– und altersgerechte Erwerbsarbeit:

· Die Arbeitsverhältnisse sollen über das Renteneitrittsalter hinaus fortgesetzt werden dürfen, wenn beiderseits gewünscht.

· Eröffnung von Gestaltungsspielräumen über Betriebsvereinbarungen und Ansätze für tarifvertragliche Lösungen schaffen.

Intelligente Arbeitszeitmodelle

Arbeitszeitkonten (z. B. Lebensarbeitszeit)

Schaffung altersgerechte Arbeitsplätze

Schaffung altersgerechter Arbeitsplätze

Modelle zur betrieblichen Altersvorsorge

Gesundheitsprogramme (z. B. Gesundheitsschicht oder Gesundheitstag)

Qualifizierungsangebote Sicherung von Wissenstransfer

 Inkrafttreten von Tarifverträgen / Nachwirkung

· Entgelt TV: in der Regel kurzfristige Laufzeiten

· Rückwirkendes Inkrafttreten von Tarifnormen nur dann, wenn Regelungen zum Vorteil der Arbeitnehmer sind.

· Nachwirkung des Tarifvertrages sollte bei bestimmten Fallkonstellationen ausgeschlossen werden (z . B. bei Notlagentarifverträgen)

· Per Tarifvertrag Fort– und Weiterbildung im Interesse der Beschäftigten regeln.

· Der Tarifvorrang gemäß § 77 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz muss erhalten bleiben.
Der Tarifvorrang sichert die Unabhängigkeit der Betriebspartner und sichert gleichzeitig deren Arbeit im Rahmen der von den Tarifpartnern vorgegebenen Möglichkeiten. Deshalb müssen Ausnahmen von den Tarifvertragsparteien zugelassen bzw. vereinbart werden.

Mit der Verwirklichung unserer Ziele sowie unserer Grundsätze wollen wir motivierte und dadurch zufriedene Beschäftigte erreichen. Diese sollen von ihren Arbeitgebern Wertschätzung erfahren.

Deshalb unterstützt die DuVG aktiv die
Arbeitnehmervertretungen vor Ort.

Die DuVG bietet

 ⇒ Beratung und Prozessvertretung bei arbeits– und dienstrechtlichen Angelegenheiten

⇒ Unterstützung bei gewerkschaftlich anerkannten Streiks, Aussperrungen und sonstigen Maßregelungen

⇒ Fortbildungen, Personal– und Betriebsräteschulungen

⇒ Freizeitunfallversicherung

Der DuVG Mitgliedsbeitrag beträgt

nur 0,5 % des monatlichen Bruttoarbeitslohns unter Berücksichtigung des Mindestbeitrages (gemäß Beitragsordnung).

Verminderte Beiträge für Rentner und Pensionäre.

Sie profitieren somit von der allgemeinen Rentenentwicklung (Solidarprinzip) und sind weiterhin freizeitunfallversichert.                                                   

Engagieren und Mitglied werden!

Anhänge:
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