Dienstleistungs- und Verkehrsgewerkschaft (DuVG)


Die Dienstleistungs- und Verkehrsgewerkschaft (DuVG) ist eine erfahrene, dynamische Gewerkschaft, die sich erfolgreich für ihre Mitglieder einsetzt.

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Neuigkeiten

Tarifabschluss im öffentlichen Dienst

Tarifabschluss im öffentlichen Dienst

Erhöhung der Tabellenentgelte

Die Gehälter werden in zwei Schritten linear erhöht:

  • Zum 1. April 2021 werden die Entgelte um 1,4 Prozent bei einem Mindestbetrag von 50 Euro erhöht.
  • Zum 1. April 2022 erfolgt eine weitere Erhöhung um 1,8 Prozent.

Alle weiteren tariflichen Zulagen, für die die Dynamisierung über die allgemeine Entgeltanpassung vereinbart ist, werden ab dem 1. April 2021 um 1,4 Prozent und ab dem 1. April 2022 um weitere 1,8 Prozent angehoben.

Corona-Sonderzahlung 2020

Die Gewerkschaften und öffentlichen Arbeitgeber konnten sich auf einen Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung verständigen. Tarifbeschäftigte erhalten demnach eine einmalige Corona-Sonderzahlung spätestens mit der Gehaltszahlung im Dezember 2020, wenn ihr Arbeitsverhältnis am 1. Oktober 2020 bestand und an mindestens einem Tag zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Oktober 2020 Anspruch auf Entgelt bestanden hat.

Die Höhe der einmaligen Corona-Sonderzahlung beträgt

  • für die Entgeltgruppen 1 bis 8: 600 Euro,
  • für die Entgeltgruppen 9a bis 12: 400 Euro und
  • für die Entgeltgruppen 13 bis 15: 300 Euro.

Weitere Corona-Prämien

Arbeitnehmer, die im Zeitraum vom 1. März 2020 bis zum 28. Februar 2021 in einer Gesundheitsbehörde überwiegend zur Bewältigung der Corona-Pandemie eingesetzt worden sind bzw. eingesetzt werden, erhalten eine weitere Corona-Sonderprämie als Einmalzahlung, die im Mai 2021 ausbezahlt wird. Die Höhe der Sonderprämie beträgt für jeden vollen Monat des Einsatzes 50 Euro. Zum 1. Mai 2022 wird es eine weitere Auszahlung dieser Sonderprämie geben, wenn der überwiegende Einsatz zur Bewältigung der Pandemie zwischen 1. März 2021 bis zum 28. Februar 2022 erfolgen wird.

Gesundheitsbereich

  • Beschäftigte im Pflegebereich erhalten ab dem 1. März 2021 eine monatliche Zulage von 70 Euro (Pflegezulage); die Pflegezulage wird zum 1. März 2022 um weitere 50 Euro auf 120 Euro erhöht. Ab dem 1. Januar 2023 nimmt die Pflegezulage an der allgemeinen Entgelterhöhung teil.
  • Für ständig Wechselschicht leistende Beschäftigte, die in Krankenhäuser und Pflege- und Betreuungseinrichtungen arbeiten, wird die Wechselschichtzulage ab dem 1. März 2021 von 105 Euro auf 155 Euro monatlich angehoben. Für nicht ständig Wechselschicht Leistende wird die Zulage von 0,63 Euro pro Stunde auf 0,93 Euro pro Stunde erhöht.
  • Im Krankenhausbereich wird die monatliche Intensivzulage ab dem 1. März 2021 von 46,02 Euro auf 100 Euro angehoben.
  • Der Samstagszuschlag wird um 20 Prozent erhöht.

Auszubildende und Studierende

  • Die Ausbildungsentgelte und die Praktikantenentgelte werden ab dem 1. April 2021 um 25 Euro und ab dem 1. April 2022 um weitere 25 Euro angehoben.
  • Für Studierende, die unter den neuen Tarifvertrag TVSöD fallen, werden die monatlichen Entgelte ab dem 1. April 2021 um 25 Euro und ab dem 1. April um weitere 25 Euro erhöht; das monatliche Studienentgelt wird ab dem 1. April 2021 um 50 Euro und ab dem 1. April 2022 um weitere 25 Euro aufgestockt.
  • Auszubildende und Studierende, die unter die Tarifverträge TVAöD, TVSöD und TVPöD fallen, erhalten ebenso eine einmalige Corona-Sonderzahlung. Sie beträgt für diesen Personenbereich im Bereich des Bundes 200 Euro und im Bereich der Kommunen 225 Euro.
  • Die Regelung zur Übernahme von Auszubildenden (§ 16a TVAöD – Allgemeiner Teil –) wird ab dem 1. November 2020 wieder in Kraft gesetzt und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft.

Weitere Vereinbarungen

  • Die Arbeitszeit der Beschäftigten im Tarifgebiet Ost wird in zwei Schritten an das West-Niveau angeglichen. Ab Januar 2022 beträgt sie durchschnittlich 39,5 Stunden und ab Januar 2023 durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich.
  • Die Bestimmungen des Tarifvertrags zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV COVID) werden um ein weiteres Jahr verlängert und gelten nun bis 31. Dezember 2021.
  • Die neuen vereinbarten Entgeltregelungen haben eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2022.