Mindestlohn steigt
Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2021 auf 9,50 EURO
Die Mindestlohnkommission hat ihren Anpassungsbeschluss zum Mindestlohn zusammen mit dem "Dritten Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns" an den Bundesminister für Arbeit und Soziales übergeben. Der gesetzliche Mindestlohn steigt nach einer Beschlussempfehlung der Mindestlohnkommission
- ab 01.01.2021 auf 9,50 Euro und
- ab 01.07.2021 auf 9,60 Euro an.
Weitere Anhebungsstufen sind
- ab 01.01.2022 mit 9,82 Euro und
- ab 01.07.2022 mit 10,45 Euro
einstimmig von den Sozialpartnern in ihrer Kommissionssitzung beschlossen worden. Die Beschlussempfehlung wird per Verordnung von der Bundesregierung in Kraft gesetzt. Das Bundeskabinett hat am 28. Oktober 2020 die Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen.