Dienstleistungs- und Verkehrsgewerkschaft (DuVG)


Die Repräsentanten und Vorstände der DuVG arbeiten ehrenamtlich auf der Basis
des Grundgesetzes mit unumstößlichen ethischen und moralischen Werten,
deshalb können wir die Mitgliedsbeiträge so gering halten und das bei
entsprechender Qualität und Leistung.

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Neuigkeiten

Tarifabschluss Transdev

Tarifabschluss mit den Unternehmen Transdev Süd-West GmbH und der Transdev West GmbH                                  

    Die weltweite Corona-Krise hat den gesamten Bereich des
    Gelegenheitsverkehrs praktisch zum Erliegen gebracht und der
     private Omnibusverkehr im öffentlichen Bereich verzeichnete
    starke Umsatzeinbrüche. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
    haben mit den erschwerten Arbeitsbedingungen gelebt.

Unter dieser schwierigen Ausgangslage ist es der Dienstleistungs- und Verkehrsgewerkschaft (DuVG) mit ihrer Tarifkommission gelungen in den verschiedenen Tarifbereichen für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein deutliches Plus an Gehalt, Lohn


ab dem 01.04.2021 um 3,9 %,
ab dem 01.04.2022 um 4,3 % und
ab dem 01.04.2023 um 4,8 % im Lohn- und Gehaltstarifvertrag zu vereinbaren.
Die Ausbildungsvergütung erhöht sich um 30 %.

Im Manteltarifvertrag wird die Jahressonderzahlung in allen Stufen um 10 % erhöht.
Der Erholungsurlaub wird bei einer Betriebszugehörigkeit von
weniger als 4 Jahren auf 26 Urlaubstage,
einer Betriebszugehörigkeit von 4 Jahren bis 9 Jahren auf 28 Urlaubstage und bei
einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 10 Jahren auf 30 Urlaubstage festgesetzt.

Diese Tarifverträge wurden von den Beschäftigten der Unternehmen und unseren Fachleuten gestaltet.

  • Sie selbst sollen mitreden,
  • sich selbst einbringen und
  • mitbestimmen

Gestalten wir die Zukunft mit Ihrer Mitgliedschaft zur DuVG gemeinsam.

Nutzen Sie Ihre Chance zur konstruktiven Veränderung und werden Sie Mitglied der DuVG!

Mindestlohn steigt

Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2021 auf 9,50 EURO

Die Mindestlohnkommission hat ihren Anpassungsbeschluss zum Mindestlohn zusammen mit dem "Dritten Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns" an den Bundesminister für Arbeit und Soziales übergeben. Der gesetzliche Mindestlohn steigt nach einer Beschlussempfehlung der Mindestlohnkommission

  • ab 01.01.2021 auf 9,50 Euro und
  • ab 01.07.2021 auf 9,60 Euro an.

Weitere Anhebungsstufen sind

  • ab 01.01.2022 mit 9,82 Euro und
  • ab 01.07.2022 mit 10,45 Euro

einstimmig von den Sozialpartnern in ihrer Kommissionssitzung beschlossen worden. Die Beschlussempfehlung wird per Verordnung von der Bundesregierung in Kraft gesetzt. Das Bundeskabinett hat am 28. Oktober 2020 die Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen.

Tarifabschluss im öffentlichen Dienst

Tarifabschluss im öffentlichen Dienst

Erhöhung der Tabellenentgelte

Die Gehälter werden in zwei Schritten linear erhöht:

  • Zum 1. April 2021 werden die Entgelte um 1,4 Prozent bei einem Mindestbetrag von 50 Euro erhöht.
  • Zum 1. April 2022 erfolgt eine weitere Erhöhung um 1,8 Prozent.

Alle weiteren tariflichen Zulagen, für die die Dynamisierung über die allgemeine Entgeltanpassung vereinbart ist, werden ab dem 1. April 2021 um 1,4 Prozent und ab dem 1. April 2022 um weitere 1,8 Prozent angehoben.

Corona-Sonderzahlung 2020

Die Gewerkschaften und öffentlichen Arbeitgeber konnten sich auf einen Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung verständigen. Tarifbeschäftigte erhalten demnach eine einmalige Corona-Sonderzahlung spätestens mit der Gehaltszahlung im Dezember 2020, wenn ihr Arbeitsverhältnis am 1. Oktober 2020 bestand und an mindestens einem Tag zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Oktober 2020 Anspruch auf Entgelt bestanden hat.

Die Höhe der einmaligen Corona-Sonderzahlung beträgt

  • für die Entgeltgruppen 1 bis 8: 600 Euro,
  • für die Entgeltgruppen 9a bis 12: 400 Euro und
  • für die Entgeltgruppen 13 bis 15: 300 Euro.

Weitere Corona-Prämien

Arbeitnehmer, die im Zeitraum vom 1. März 2020 bis zum 28. Februar 2021 in einer Gesundheitsbehörde überwiegend zur Bewältigung der Corona-Pandemie eingesetzt worden sind bzw. eingesetzt werden, erhalten eine weitere Corona-Sonderprämie als Einmalzahlung, die im Mai 2021 ausbezahlt wird. Die Höhe der Sonderprämie beträgt für jeden vollen Monat des Einsatzes 50 Euro. Zum 1. Mai 2022 wird es eine weitere Auszahlung dieser Sonderprämie geben, wenn der überwiegende Einsatz zur Bewältigung der Pandemie zwischen 1. März 2021 bis zum 28. Februar 2022 erfolgen wird.

Gesundheitsbereich

  • Beschäftigte im Pflegebereich erhalten ab dem 1. März 2021 eine monatliche Zulage von 70 Euro (Pflegezulage); die Pflegezulage wird zum 1. März 2022 um weitere 50 Euro auf 120 Euro erhöht. Ab dem 1. Januar 2023 nimmt die Pflegezulage an der allgemeinen Entgelterhöhung teil.
  • Für ständig Wechselschicht leistende Beschäftigte, die in Krankenhäuser und Pflege- und Betreuungseinrichtungen arbeiten, wird die Wechselschichtzulage ab dem 1. März 2021 von 105 Euro auf 155 Euro monatlich angehoben. Für nicht ständig Wechselschicht Leistende wird die Zulage von 0,63 Euro pro Stunde auf 0,93 Euro pro Stunde erhöht.
  • Im Krankenhausbereich wird die monatliche Intensivzulage ab dem 1. März 2021 von 46,02 Euro auf 100 Euro angehoben.
  • Der Samstagszuschlag wird um 20 Prozent erhöht.

Auszubildende und Studierende

  • Die Ausbildungsentgelte und die Praktikantenentgelte werden ab dem 1. April 2021 um 25 Euro und ab dem 1. April 2022 um weitere 25 Euro angehoben.
  • Für Studierende, die unter den neuen Tarifvertrag TVSöD fallen, werden die monatlichen Entgelte ab dem 1. April 2021 um 25 Euro und ab dem 1. April um weitere 25 Euro erhöht; das monatliche Studienentgelt wird ab dem 1. April 2021 um 50 Euro und ab dem 1. April 2022 um weitere 25 Euro aufgestockt.
  • Auszubildende und Studierende, die unter die Tarifverträge TVAöD, TVSöD und TVPöD fallen, erhalten ebenso eine einmalige Corona-Sonderzahlung. Sie beträgt für diesen Personenbereich im Bereich des Bundes 200 Euro und im Bereich der Kommunen 225 Euro.
  • Die Regelung zur Übernahme von Auszubildenden (§ 16a TVAöD – Allgemeiner Teil –) wird ab dem 1. November 2020 wieder in Kraft gesetzt und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft.

Weitere Vereinbarungen

  • Die Arbeitszeit der Beschäftigten im Tarifgebiet Ost wird in zwei Schritten an das West-Niveau angeglichen. Ab Januar 2022 beträgt sie durchschnittlich 39,5 Stunden und ab Januar 2023 durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich.
  • Die Bestimmungen des Tarifvertrags zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV COVID) werden um ein weiteres Jahr verlängert und gelten nun bis 31. Dezember 2021.
  • Die neuen vereinbarten Entgeltregelungen haben eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2022.

Corona hat die Welt verändert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Leser unserer Homepage.

Es ist schwer in diesen Zeiten in dem das Coronavirus die Welt verändert und das soziale Leben mit unseren Familienmitgliedern, Freunden und Bekannten erschweren die richtigen Worte zu finden.

Wir erkennen das Lächeln hinter der Maske bei unseren Mitmenschen nicht mehr und endet mit den Fragen nach der Zukunft. Verändert hat sich das Miteinander. Grundsätzliche soziale Normen sind abgeschafft oder müssen sich neu finden. In Gesichtern lesen? Schwierig mit Maske. Kontakt, Nähe, Abstand?

Verändert hat sich auch das Arbeitsverhalten - Stichwort Homeoffice und Kurzarbeit. Vergessen wir nicht die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den sozialrelevanten Berufen, die das Leben mit dem Virus erträglich machen und bekämpfen. Ärzte und Pfleger, Erzieher und Lehrerinnen, Mütter und Väter kommen an die Grenzen durch die monatliche Mehrfachbelastung.

Die weltweite Corona-Krise mit unterbrochenen Lieferketten hat den deutschen Export, aber auch den privaten Konsum belastet. Ausgangsbeschränkungen, geschlossene Grenzen und Geschäfte haben das Wirtschaftsleben seit Mitte März 2020 stark beeinträchtigt. Der gesamte Bereich des Gelegenheitsverkehrs ist praktisch zu Erliegen gebracht und der private Omnibusverkehr im öffentlichen Bereich verzeichnete starke Umsatzeinbrüche. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen haben mit den erschwerten Arbeitsbedingungen gelebt.

Der Dienstleistungs- und Verkehrsgewerkschaft (DuVG) mit ihrer Tarifkommission ist es gelungen in den verschiedenen Tarifbereichen für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein deutliches Plus an Gehalt, Lohn und Ausbildungsvergütung sowie einer Einmalzahlung zu vereinbaren. Eine besondere Honorierung in der Corona-Krise für alle Arbeitnehmer wurde vereinbart. Die Jahressonderzahlung und der Erholungsurlaub wurden erhöht. Nähere Einzelheiten zu den Tarifabschlüssen werden wir unseren Mitgliedern nach der Redaktionslegung bereitstellen.

Ehrenvorsitzender Franz Heitbaum

    
     


      Ehrenvorsitzender Franz Heitbaum


      
Im Rahmen des DuVG-Bundeskongresses wurde Herr Franz Heitbaum aus Werne-

       Stockum zum Ehrenvorsitzenden ernannt.

    

„Unser Franz“ ist seit dem 1. Januar 1976 Mitglied unserer Gewerkschaft. Seine innergewerkschaftliche Karriere umfasst lange Jahre u. a. die Ämter stellvertretender Landesvorsitzender, Landesvorsitzender, stellvertretender Bundesvorsitzender, Bundesvorsitzender sowie Vorsitzender des Prüfungs- und Einigungsgremiums der DuVG.

Außerhalb der Gewerkschaft stehen u. a. die Mitgliedschaft sowie Vorsitz der Kolpingsfamilie Stockum, die Mitgliedschaft im Vorstand seines Stadtverbandes, die Mitgliedschaft im Gemeinderat Stockum, seine Amtszeit als Schöffe beim Amtsgericht sowie die Mitgliedschaft in der Vertreterversammlung der LVA Westfalen in seiner Vita.

Sein sozialer Einsatz für die Kolleginnen und Kollegen ging und geht weit über das normale Maß hinaus. Sein Einsatz an Zeit und - wie könnte es anders im Ehrenamt sein - auch privaten Mitteln ist nach unserem Wissen als beispiellos zu betrachten.

Daher ist die DuVG stolz darauf, „unseren Franz“ als Ehrenvorsitzenden in ihren Reihen haben zu dürfen.
JC